Für das Telemediengesetz stehen einige Erweiterungen und Änderungen an die eventuell auch für Affiliates gelten können.
Neben dem bisher schon obligatorischen Impressum, wird auf gewerblichen Webseiten, welche Daten verarbeiten oder speichern zukünftig eine Datenschutzerklärung zwingend erforderlich werden. Diese muss beinhalten was für Daten und zu welchem Zweck diese gespeichert werden.
Affiliates müssen keine Auskunft über Cookies und Logs von externen Anbietern geben. Dies zu realisieren währe praktisch wahrscheinlich auch nahezu unmöglich. Lediglich gewerblich tätige Affiliates müßen über die eigene Webseite informieren, falls über diese Daten mitgeloggt oder gespeichert werden.
Sogar für Geschäfts-eMails sollen die bisher vom gedruckten Geschäftsbrief bekannten Angaben wie Firma, Geschäftsführer, Registergericht und HR-Nummer vorgeschrieben werden. Eine Rechtzeitige Anpassung der Signatur kann auch hier Ärger ersparen.
Besonders für Betreiber von gewerblichen bzw. gewinnorientierten Webseiten empfiehlt es sich bezüglich des Telemediengesetz auf dem laufenden zu sein. Veraltete, bzw. nicht mehr völlig konforme Angaben, werden von manchen Anwälten nur allzu gerne als Vorwand für eine kostenpflichtige Abmahnung benutzt.
Abmahnwelle mit neuem Telemediengesetz befürchtet