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Forenbetreiber und ebay haften für Benutzer

Einen beunruhigender Trend ist in der jüngsten Rechtssprechung zur Haftung von Webseitenbetreibern im Bezug auf von Benutzern erstellten Inhalte festzustellen:

Der Bundesgerichtshof hat am am 26.03.2007 entschieden, dass die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellten ehrverletzenden Beiträge nicht deshalb entfällt, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. Gegen den Betreiber des Forums kann vielmehr ab dessen Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von den Ansprüchen gegen den Autor des betreffenden Beitrags.
Demzufolge haftet der Forenbetreiber, sobald er Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten hat.

Nun ist aber nicht jeder Betreiber einer Homepage Volljurist und kann einschätzen wann die Grenze der legalität überschritten ist. Bei offensichtlichen Beleidigungen oder übler Nachrede mag das ja noch handhabbar sein.

Sind die Inhalte aber scheinbar sachlicher, kontroverser Natur dürfte es für die meisten Webmaster sehr schwierig bis unmöglich werden, zu entscheiden ob sich die Diskutierenden auf rechtlich unbedenklichem Terrain bewegen.
Auch wenn das Forum eindeutig als Meinungsforum gekennzeichnet ist, steht das einem Unterlassungsanspruch gegen den Forenbetreiber nicht im Wege.
Der Betreiber des Forums kann selbst wenn der Verfasser bekannt ist, nicht auf diesen verweisen!
Ein weiteres aktuelles BGH Urteil besagt, das ebay haftet, wenn gewerbliche Verkäufer gefälschte Produkte über ebay verkaufen.
Dieses Urteil erstrit Rolex, da viele gefälschte Rolex Uhren bei ebay angeboten wurden.
Als Urteilsgrund wird hier angeführt, das “erst ebay den Handel mit gefälschten Uhren möglich mache”.
Das OLG Düsseldorf hatte in einer Vorinstanz eine Haftung verneint.

Diese Art der Rechtsprechung trifft Große Unternehmen wie ebay, welche Scharen von Juristen beschäftigen ungleich weniger hart, als private Forenbetreiber.

Die Haftung des Homepagebetreibers für die von Benutzern hinterlegten Inhalte, sogar bei eindeutiger Kenntnis über die Identität des Benutzers ist schlichtweg realitätsfremd. Eine derartig Rechtssprechung bringt jeden Betreiber einer Webseite mit Benutzergeriertem Inhalt, und in Zeiten des Web2.0 ist dieser auf immer mehr Webseiten zu finden, eine absolut unzumutbare und in vielen Fällen schlichtweg auf Grund von mangelnder juristischer Kompetenz nicht bewältigbarer Mehrbelastung.

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