Eine für Domainer interessantes Urteil wurde vom OLG Hamburg bestätigt. Es ging um eine Domain in der Form stadtwerke-stadtname.de
Diese Domain wurde von der Beklagten Person zu einem Zeitpunkt registriert, an dem noch kein entsprechendes Namensrecht bestand da die Stadwerke Stadname GmbH erst später ins Handelsregister eingetragen wurde.
Die Domain wurde der erst später gegründeten Firma zugesprochen.
Wenn diese Art der Rechtsprechung Schule machen würde, wäre das eine wesentliche zusätzliche Hürde bzw. Einschränkung im Domainhandel. Entweder der Domainer meldet eine Marke auf die entsprechende Domain an, oder er läuft Gefahr das einfach jemand aderst nur um die Domain zu erhalten selbiges vornimmt. Dieser Aufwand kann bei guten Domains durchaus profitabel sein.
Hierbei ist die o.g Domainkonsturktion aber sicherlich kein pauschales Referenzbeispiel für zukünftige Rechtsprechung in diesem Bereich. Denn die Domain aus der Kombination Stadtwerke mit Stadtname legt die Annahme recht nahe, dass diese ausschließlich dazu registriert wurde um gewinnbringend weiterverkauft zu werden.
Das die Beklagte hierbei geltend machen wollte, das unter der Domain Bauwerke der Stadt einsehbar gemacht werden, also “Stadtwerke”, erschien dem Gericht nicht plausibel, da Stadtwerke klassischerweise kommunale Versorgungseinrichtungen sind.
Interessant wird zu beobachten sein, ob eine solche Entscheidung auch bei nicht derart offensichtlichen Weiterverkaufsabsichten getroffen wird. Wie wird sich die Rechtsprechung verhalten, wenn eine Domain älter ist als die entsprechende Marke bzw. der Handelsregistereintrag ist und auch keine Weiterverkaufsabsicht als Registrierungsgrund angenommen oder nachgewiesen werden kann?
Ein durchaus plausibler – wenn auch recht wackeliger – Ansatz kann die aktive Nutzung der Domain sein. Das bedeutet wenn erkennbar ist, dass die Domain nicht nur geparkt sondern auf ein Webprojekt aufgeschaltet und genutzt wurde, diese zumindest nicht offensichtlich nur für den Weiterverkauf registriert wurde.
Dies ist aber selbstverständlich auch wieder Interpretationssache bei der eine Menge Variablen mitspielen. Ab wann ist die Seite den aktiv genutzt? Oder muss ein gewisser Grad an gestalterischer Schöpfungshöhe erreicht werden?
Es werden wohl Einzelfallentscheidungen bleiben.
Da kann man nur froh sein, das die Welt der Domains nicht nur aus .de besteht.